OB-Wahlen in Hall

1946 - 2021

1997

13.04.1997 (1. Wahlgang)
Wahlbeteiligung 51,75 %

27,00 % Claus Boldt (CDU)
25,95 % Hermann Josef Pelgrim (SPD)
22,70 % Thomas Grieser (CDU)
12,67 % Thomas Preisendanz
7,66 % Uwe Winkler (SPD)
2,40 % Thomas Lang

Claus Boldt, Foto: Wahlprospekt

27.04.1997 (2. Wahlgang)
Wahlbeteiligung: 56,02%

39,12% Hermann-Josef Pelgrim (SPD)
31,81 % Claus Boldt (CDU)
28,20 % Thomas Grieser (CDU)

Hermann-Josef Pelgrim, Foto: Wahlplakat

06.05.1997
Die Kandidaten Alfred Ernst Albig (der nur sehr wenige Stimmen erhalten hat) und Florian Burlafinger reichen beim Regierungspräsidium Stuttgart wegen angeblicher Benachteiligungen Wahlanfechtungen zur Oberbürgermeisterwahl am 27.04.1997 ein.

12.05.1997
Das Regierungspräsidium Stuttgart weist die Einsprüche der Kandidaten Alfred Ernst Albig und Florian Burlafinger gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl vom 27.04.1997 zurück. Diese erheben daraufhin Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart.

02.06.1997
Der neue Schwäbisch Haller Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim tritt sein Amt an. Aufgrund von Wahlanfechtungen wirkt er vorläufig als Amtsverweser.

16.07.1997
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das eine Klage des OB-Kandidaten Alfred Ernst Albig gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl vom 15.12.1996 abgewiesen hatte. Aufgrund der Klage hatte der Wahlsieger Kurt Leibrandt auf sein Amt verzichtet, womit das Verfahren seine Bedeutung verloren hat.

26.02.98
Das Verwaltungsgericht Stuttgart weist die Klagen der Kandidaten Alfred Ernst Albig und Florian Burlafinger gegen die Oberbürgermeisterwahl vom 27.04.1997 zurück; die Klage Burlafingers sei unbegründet, die Albigs unzulässig, da er prozessunfähig ist.

29.04.1998
Der Verwaltungsgerichtshof lehnt einen Antrag des Vellberger Rentners und Oberbürgermeister-Kandidaten Alfred Ernst Albig auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ab. Dieses hatte Albigs Klage gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl vom 27.04.1997 für unzulässig erklärt, da er prozessunfähig sei. Damit kann der bislang als Amtsverweser tätige Sieger der Wahl, Hermann-Josef Pelgrim, offiziell als Oberbürgermeister eingesetzt werden.

12.06.1998
Offizielle Amtseinsetzung von Hermann-Josef Pelgrim als Oberbürgermeister. Er ist bereits seit 02.06.1997 als Amtsverweser tätig, die Verzögerung hatte sich durch Wahlanfechtungen ergeben.

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Thema von Anders Norén

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